Betriebsrat Hamburg

 
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GBV Interflex
News - Aktuelle Infos

Immer wieder zeigt sich, dass viele Mitarbeiter die bestehenden Betriebsvereinbarungen und Gesamtbetriebsvereinbarungen nicht kennen. Aus diesem Grunde wollen wir zukünftig wichtige Regelungen in den Betriebsvereinbarungen aufzeigen.

Die Gesamtbetriebsvereinbarung Interflex regelt die Belange des gleichnamigen Zeiterfassungssystems.
Auf dem Display sind die schon geleisteten Stunden (Teilzeiter) bzw. die noch zu leistenden Stunden (Vollzeiter) bein Einstecken zu sehen.

Einstecken:
Die Mitarbeiter stecken mit der Interflexkarte unmittelbar vor Dienstbeginn - gem. gültigem Dienstplan – im Kartenlesegerät in Dienstkleidung – soweit diese Dienstkleidung tragen müssen - ein. Ein pünktliches Erscheinen in Dienstkleidung am Arbeitsplatz wird dabei vorausgesetzt.

Ausstecken
Das Dienstende wird durch das Ausstecken in Freizeitkleidung im Kartenlesegerät dokumentiert.

Bei Ein- wie auch beim Ausstecken gilt die 7/8 Minuten Toleranzzeitregelung. Diese besagt, dass bis zu sieben Minuten vor bzw nach Dienstplan auf die entsprechende Uhrzeit gerundet und ein Eintrag im Fehlerprotokoll erstellt wird. Ab der achten Minute, wird die nächste bzw. vorherige viertel Stunde erfasst. Das gilt jedoch nur soweit das betriebliche Gründe vorliegen, z.B. das sich eine Schicht verlängert hat.

Wer nun mehr wissen möchte kann jederzeit in die GBV Einblick nehmen, diese muss wie alle Betriebs- und Gesamtbetriebsvereinbarungen im Kino ausliegen. Natürlich könnte Ihr Euch auch an uns wenden, wenn Unklarheiten bestehen.

 

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